Einzug der großen Strafkammer am Landgericht Ingolstadt. Prozessauftakt um millionenschweren Betrug.
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Einzug der großen Strafkammer am Landgericht Ingolstadt. Prozessauftakt um millionenschweren Betrug.

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Angeklagter gesteht millionenschweren Betrug per Online-Banking

Zum Prozessauftakt am Landgericht Ingolstadt um einen millionenschweren Betrug per Online-Banking hat sich der Angeklagte geständig gezeigt. Fraglich ist, ob das Geständnis für das Gericht ausreicht. Denn: Unklar ist, wo ein Großteil des Geldes ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht Ingolstadt verhandelt einen millionenschweren Betrug per Online-Banking. Über 1,3 Millionen Euro Gesamtschaden soll der Angeklagte bei seinen Beutezügen auf fremde Konten erzielt haben. Die Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wirft dem 24-Jährigen deshalb gewerbsmäßigen Computerbetrug und Fälschung beweiserheblicher Daten vor.

Zum Prozessauftakt vor der ersten Strafkammer des Landesgerichts Ingolstadt kann man sagen: Anklage und Geständnis decken sich in weiten Teilen. 170 Mal war der junge Mann auf digitalem Beutezug. Mit ergaunerten Registrierungslinks hat er fremde Konten geplündert.

Mit ergaunertem Registrierungslink auf fremde Konten

Seine meist genutzte Masche: Gegenüber den Banken hat er sich widerrechtlich als Kontoinhaber ausgegeben. Er hat ihnen jeweils mithilfe einer gefälschten Meldebescheinigung vorgetäuscht, dass er der legale Kontoinhaber ist. Weil er gerade aber umgezogen sei, bitte er darum, das TAN-Verfahren auf das PushTAN-Verfahren umzustellen.

Viele Banken gingen ihm auf den Leim und schickten ihm einen neuen Registrierungslink zu. Damit hatte er Zugang zu den Konten und überwies Geld auf Drittkonten. Geschädigte sind die Banken.

Wo ist das Geld?

Fraglich ist, ob das Gericht das Geständnis des Angeklagten als ausreichend erachtet. Denn: Wo das Geld ist, ist noch völlig unklar. Wie der Angeklagte erklärte, ist von seinem Anteil nichts mehr da. Der belief sich auf gut 200.000 Euro. Die will er ausgegeben haben, um seine Spiel- und Drogensucht zu befriedigen. Der große Rest - also weit über eine Millionen - hätten Partner erhalten, Geldwäscher und Bitcoin-Käufer. Diese Leute kenne er nicht, mit ihnen habe er nur im Netz und per Jabber kommuniziert.

Herkunft des Geldes verschleiert - Kryptowährungen

Insgesamt soll ein Gesamtnettoschaden in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro entstanden sein. Ein erheblicher Teil des erbeuteten Geldes sei zur Verschleierung der Herkunft in Kryptowährungen umgewandelt worden.

Bundesweite Ermittlungen führen nach Essen

Gegen den mutmaßlichen Betrüger hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern bundesweit ermittelt. Eingebunden war auch die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt, denn eines der ersten Opfer lebt in deren Zuständigkeitsbereich. Im Oktober 2020 konnte der Mann in Essen lokalisiert und mit Unterstützung nordrhein-westfälischer Polizeikräfte festgenommen werden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden weitere Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone, SIM-Karten und mobile Datenträger sowie Bargeld sichergestellt. Auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern erging gegen den dringend tatverdächtigen Mann im Anschluss zudem Haftbefehl.

Mehr als 170 Hackerangriffe

Dem 23-Jährigen wird eine Vielzahl gleichgelagerter Straftaten zur Last gelegt. Die Anklage wirft dem Angeschuldigten von Juli 2019 bis Oktober 2020 insgesamt über 170 derartige Taten vor, außerdem die gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten.

Zentralstelle Cybercrime Bayern sitzt in Bamberg

Seit 1. Januar 2015 gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern zum Beispiel bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.

Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, zum Beispiel durch professionelle Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Dabei ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.

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